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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Cornelia Götzendorfer als Leiterin der Hundeschule Spiffing Wit und den natürlichen und juristischen Personen, im Folgenden allgemein die Kundin/ der Kunde, welche die Angebote der Hundetrainerin nutzen.

1. Geltungsbereich

Cornelia Götzendorfer „Hundeschule Spiffing Wit“  ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neuen AGB sind ab dem Tag der Veröffentlichung für alle ab diesem Tag geschlossenen Anmeldungen/Verträge gültig. Bereits laufende Kurse werden von den Änderungen nicht berührt.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Erziehungs- und Verhaltenstraining und Beratungstermine, Einzel- und Gruppenunterricht/-training, Veranstaltungen und andere Leistungen für HundehalterInnen und ihre Hunde, die durch „Hundeschule Spiffing Wit“ angeboten werden.

3. Anmeldung, Vertragsabschluss 

Die Anmeldung ist unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährige Interessenten können nur durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Dieser trägt auch die Verantwortung für den Jugendlichen und den Hund.

Verträge und Termine kommen telefonisch, mündlich oder schriftlich zustande – und sind grundsätzlich verbindlich.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird in den einzelnen Kursausschreibungen veröffentlicht.

Die „Hundeschule Spiffing Wit“ behält sich jedoch ausdrücklich vor, zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Beratung, nach Bedarf vorzunehmen. Weiteres sind auch notwendige kurzfristige zeitliche Verschiebungen möglich.

Die Zusammenstellung der Gruppenkurse erfolgt entsprechend dem Ausbildungsstand, Alter und Größe der Hunde. Bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde kann der Kundin/dem Kunden eine neue Gruppe zugewiesen oder vom Unterricht ausgeschlossen werden.

5. Erfolgsgarantie

Da der Erfolg in der Hundeausbildung in erster Linie von der Mitwirkung, dem Einfühlungsvermögen und einem konsequenten Umsetzten auch außerhalb der Unterrichtsstunden durch der Hundeführers abhängt kann von der „Hundeschule Spiffing Wit“ ein Trainingserfolg nicht garantiert werden.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder/jede volljährige HundehalterIn, unabhängig von der Rasse und des Alters seines Hundes, an den Angeboten der „Hundeschule Spiffing Wit“ teilnehmen. 

Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson, an den Angeboten teilnehmen.

Jeder Hund muss über einen gültigen, altersentsprechenden Impfschutz verfügen sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Jeder Hundehalter muss eine eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorweisen. 

Jede/r Kunde/in ist verpflichtet, jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer Erkrankung (akut oder chronisch) des Hundes der Trainerin zu melden.

Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die „Hundeschule Spiffng Wit“ über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, wie Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes zu Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.

Hündinnen dürfen während der Läufigkeit in der Standhitze nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.

7. Gebühren

Eine Unterrichtseinheit für Einzel- und Gruppentraining dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung, Teilnehmerzahl oder dem psychischen/physischen Zustand der teilnehmenden Hunde auch gekürzt werden. Besonders bei Welpen und jungen Hunden soll so eine Überbelastung verhindert werden.

Die Gebühren für Gruppenkurse und einzelne Trainings- oder Beratungseinheiten sind bei Anmeldung (spätestens bei Beginn der ersten Trainingsstunde) in bar zu entrichten.

Die Gruppenkurse haben eine Dauer von 2 Monaten, in denen 1 Trainingsfreie Woche eingeplant ist. Für die fortlaufenden Kurse gilt immer die kalendarische Monatsdauer. Fortlaufende Kurse beinhalten im Jahr 7 Trainingsfreie Wochen die die Trainerin für Urlaub und eigene Fortbildungen nutzt.

Verspätungen oder Fehlstunden der Kundin/des Kunden gehen zu deren/dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 

Sowohl Einzel-, als auch Gruppentrainingsstunden sind mindestens 48 Stunden vor Beginn des Termins telefonisch, per Mail, per whatApp oder persönlich abzusagen. Wird ein Einzel-Termin nicht rechtzeitig abgesagt, so wird die Stunde voll berechnet.

Ausnahmen sind plötzliche Erkrankung von Hund oder Hundeführer.

Sollte unentschuldigtes Fernbleiben bzw. ein nicht Antreffen an dem vereinbarten Treffpunkt geschehen, wird die Unterrichtsstunde als absolviert erachtet – und ebenfalls voll berechnet.

8. Rücktritt

Ein Gruppenkurs kann bis 14-Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Kursgebühr wird dann zurückerstattet abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.

Die „Hundeschule Spiffing Wit“ behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Krankheit) oder kurzfristig wegen „höherer Gewalt“ (z.B. Gewitter, Glatteis) Trainingsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird ein neuer Termin vereinbart und das Training nachgeholt.

Bei wiederholter Anwendung von Maßnahmen der Kundin/des Kunden, die mit den Prinzipien des respektvollen Umgangs mit dem Hund nicht vereinbar sind, ist die „Hundeschule Spiffing Wit“ berechtigt, die Kundin/den Kunden von der Teilnahme auszuschließen und den Vertrag zu kündigen. Eine Rückvergütung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

9. Haftung

Der Kunde/die Kundin bestätigt eine ausreichende, für den Hund gültige Haftpflichtversicherung. Zum Anmeldeformular ist eine Kopie der Haftpflichtversicherung anzuheften.

Die „Hundeschule Spiffing Wit“ übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die HundeführerIn und deren/dessen Hund entstehen.

Die „Hundeschule Spiffing Wit“ haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der/die HundebesitzerIn/-halterIn/-führerin trägt die alleinige Haftung für ihren/seinen Hund, auch wenn der/die HundebesitzerIn/-halterIn/-führerin auf Veranlassen der „Hundeschule Spiffing Wit“ handelt, und tritt für alle von ihr/ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Gleiches gilt auch innerhalb und außerhalb des Hundeplatzes. 

Die in Anspruchnahme und der Besuch von Trainings- und Beratungseinheiten erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Begleit- und Besuchspersonen sind durch die Kundin/den Kunden von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, Platzordnung, etc.) in Kenntnis zu setzen. Für Schäden die durch Beissereien unter Kunden-Hunden passieren übernimmt die „Hundeschule Spiffing Wit“ keine Haftung, auch nicht wenn der Trainer zugegen ist.

10. Sonstiges 

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde/die Kundin, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Platzordnung

  • Das Betreten des Trainingsgeländes ist nur in Anwesenheit eines Trainers, maximal 10 Minuten vor Trainingsbeginn nach Absprache erlaubt. Laufende Trainingsgruppen dürfen dabei nicht gestört werden.
  • Die Hunde sind stets angeleint auf den Platz zu führen und nur nach Aufforderung des Ausbilders abzuleinen.
  • Menschen mit provokantem Verhalten gegenüber Hund oder Mensch werden unverzüglich vom Training ausgeschlossen.
  • Die Hundehalter sind generell verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes sofort zu beseitigen und zu entsorgen. Abfälle sind zuhause zu entsorgen.
  • Es werden generell keine fremden Hunde ohne direkte Absprache mit dem Hundehalter oder Trainer gefüttert.
  • In den Spielpausen sind die Hundehalter stets angehalten, ihre Hunde und deren Gefährten aufmerksam zu beobachten, um etwaigen Raufereien vorzubeugen.
  • Läufige Hündinnen: Während der Blutung dürfen sie am Training teilnehmen. An den Stehtagen werden sie generell vom Training ausgeschlossen. Die Läufigkeit ist in jedem Fall bekannt zu geben.
  • Hunde werden nicht getreten, gekniffen oder geschlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen oder um den eines anderen handelt. Starkzwangmittel jeglicher Art werden nicht geduldet. Dazu gehören unter anderem: Würge-, Stachel-, Sprüh- oder Elektrohalsbänder sowie Gentle-dog und ähnliches.
  • Andere Teilnehmer, Gäste oder Zuschauer werden nicht beschimpft oder persönlich angegriffen. Der Umgangston bleibt stets freundlich und respektvoll.
  • auf dem gesamten Trainingsgelände und dem angrenzenden Parkplatz herrscht Rauchverbot.
  • Gerne können Kinder mit zum Training gebracht werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass eine Betreuungsperson mit dabei ist, dass Sie selbst sich auf den Hund konzentrieren können.
  • Eltern haften in jedem Fall für ihre Kinder, sorgen dafür, dass diese keine Hunde bedrängen, ärgern oder ihnen Schmerzen zufügen. Bitte bedenken Sie unbedingt dass auch verhaltensauffällige Hunde die Kunden einer Hundeschule sind und schützen Sie Hund und Kind. Die Agilitygeräte sind nicht zum Klettern zu benutzen.

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